schützen

schützen

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schüt|zen ['ʃʏts̮n̩] <tr.; hat:
jmdm., einer Sache Schutz gewähren, einen Schutz [ver]schaffen:
ein Land vor seinen Feinden schützen; jmdn. vor Gefahr, vor persönlichen Angriffen, vor Strafe schützen; Vorsicht allein schützt nicht vor Unfällen; sich vor Krankheit, Kälte, vor Regen schützen; <auch itr.> ein schützendes Dach; eine geschützte Stelle (wo kein Regen oder Wind hinkommt).
Syn.: abschirmen, behüten, beschützen, bewahren, sichern, verteidigen, wahren.
Zus.: beschützen.

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schụ̈t|zen 〈V. tr.; hatbewahren, behüten, verteidigen ● jmdn. od. etwas vor jmdm. od. etwas \schützen; sich \schützen (vor); Gott schütze dich! (Abschiedsgruß); jmds. Eigentum, Interessen, Leben \schützen; das Wasser \schützen mithilfe eines Schützes stauen ● jmdn. od. sich vor Ansteckung, Gefahr, Nachstellungen, Verleumdung \schützen; Unkenntnis schützt nicht vor Strafe; Alter schützt vor Torheit nicht 〈Sprichw.〉 ● ein \schützendes Dach vor Ausbruch des Gewitters erreichen; seine \schützende Hand über jmdn. breiten, halten 〈fig.〉; ein vor Wind geschütztes Plätzchen; gesetzlich geschützt (als Markenzeichen) [<mhd. schüt(t)en „Wasser aufstauen, um-, eindämmen“ <ahd. *skutison, engl. shut „verriegeln, schließen“]

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1schụ̈t|zen <sw. V.; hat [mhd. schützen, eigtl. = eindämmen, (Wasser) aufstauen, entweder zu schießen (in der alten Bed. »[einen Riegel] vorstoßen«) od. zu schütten (mhd. schüten = [einen Schutzwall] anhäufen)]:
1. jmdm., einer Sache Schutz gewähren, einen Schutz [ver]schaffen:
jmdn., ein Land [vor Gefahren, gegen Gefahren] s.;
das Eigentum [vor Übergriffen, gegen Übergriffe] s.;
etw. vor der Sonne, vor, gegen Nässe s.;
sich mit einem Kondom [vor Ansteckung] s.;
warme Kleidung schützt [dich] vor Kälte;
die Dunkelheit schützte den Dieb [vor Entdeckung];
ein schützendes Dach;
sich schützend vor ein Kind stellen;
eine [vor, gegen Wind] geschützte Stelle.
2. unter gesetzlichen Schutz stellen u. dadurch gegen [anderweitige] [Be]nutzung, Auswertung o. Ä. 1schützen (1):
eine Erfindung durch ein Patent s.;
ein Buch urheberrechtlich s. lassen;
der Name des Fabrikats ist [gesetzlich] geschützt.
3. unter Naturschutz stellen:
eine Landschaft s.;
Pflanzen, Tiere s.;
geschützte Arten.
2schụ̈t|zen <sw. V.; hat (Technik):
durch ein 2Schütz (1) stauen.

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Schützen,
 
Webschützen, Weberschiffchen, der Träger der Schussspule, der von einer Seite der Webmaschine zur anderen geschlagen (geworfen) wird. Beim Durchlaufen des Webfachs läuft der Schussfaden von der Spule im Schützen ab und wird durch das Webblatt an das fertig gestellte Gewebe angeschlagen. Greiferschützen führen abgepasste Fadenstücke, die von seitlich der Webmaschine gelagerten Kreuzspulen ablaufen, mittels Fadenklemmen ins Webfach ein. Der Schützenwächter setzt die Webmaschine still, wenn der Schützen seinen Weg nicht ordnungsgemäß einhalten kann.
 

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Schụ̈t|zen, der; -s, - [spätmhd. schutzen, zu ↑schießen]: Schiffchen (4).

Universal-Lexikon. 2012.

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